1. Personalausweis

Gültigkeit

  • 10 Jahre ab Vollendung des 24. Lebensjahres 
  • 6 Jahre vor Vollendung des 24. Lebensjahres

Verfahren

  • Der/die Beantragende hat persönlich zu erscheinen. Die Fertigstellung beträgt - zurzeit etwa 4 Wochen.

Was ist mitzubringen?

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Geburts- oder Heiratsurkunde
  • 1 geeignetes Passfoto (biometrisch, nicht älter als 1/2 Jahr)
  • Vor Vollendung des 16. Lebensjahres ist eine Einverständniserklärung der Eltern erforderlich.

Kosten

  • Personalausweis unter 24 Jahren 22,80 €
  • Personalausweis über 24 Jahren 37,00 €
  • nachträgliches Einschalten des elD-Nachweises incl. Neusetzen der Geheimnummer 6,00 €
  • Neusetzung der Geheimnummer (PIN) 6,00 €
  • Entsperrung im Sperrregister 6,00 €
  • Zuschlag für die Beantragung eines Personalausweises außerhalb der behördlichen Dienstzeit 13,00 €
  • Zuschlag für die Beantragung eines Personalausweises bei einer nicht zuständigen Behörde 13,00 €

Sollte eine sofortige Ausstellung eines Ausweispapieres notwendig sein, kann ein vorläufiger Personalausweis für 10,00 € mit einer Gültigkeit von 3 Monaten beantragt werden.

Gültigkeit

  • 3 Monate

Was ist mitzubringen?

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Geburts- oder Heiratsurkunde
  • 1 geeignetes Passfoto (nicht älter als 1/2 Jahr)

Kosten
10,00 €

Kosten
10,00 € bei Verlust oder Ausstellung vor Ablauf der Gültigkeitsdauer des bisherigen Personalausweises.