Eingliederungshilfe
Was Sie wissen sollten
Im Rahmen der Hilfe in besonderen Lebenslagen gibt es für Menschen, die nicht nur vorübergehend körperlich, geistig oder seelisch wesentlich behindert sind, einen Anspruch auf Leistungen der Eingliederungshilfe. Personen mit einer anderen körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung kann Eingliederungshilfe gewährt werden. Den Behinderten stehen die von einer Behinderung Bedrohten gleich.
Zu den Leistungen der Eingliederungshilfe gehören insbesondere:
- Heilpädagogische Maßnahmen für Kinder, die noch nicht im schulpflichtigen Alter sind
- Hilfe zu einer angemessenen Schulbildung
- Hilfe zur Erlangung eines geeigneten Arbeitsplatzes
- Betreuung in ambulanter, teil- oder voll stationärer Form in oder durch Einrichtungen der Behindertenhilfe
- Versorgung mit Körperersatzstücken, orthopädischen und anderen Hilfsmitteln
- Umbaumaßnahmen für Behinderte zur Beschaffung oder Erhaltung von Wohnraum
Kontakt
Kreis Schleswig-Flensburg
Flensburger Str. 7, 24837 Schleswig
Telefon: 04621 87-0
E-Mail: info@schleswig-flensburg.de
Web: www.schleswig-flensburg.de