Wohnberechtigungsschein
Wohnberechtigungsschein
Um eine Wohnung mieten zu können, die mit öffentlichen Mitteln gefördert wurde, wird ein Wohnberechtigungsschein benötigt. Dieser wird in dem für den Antragsteller zuständigen Sozialzentrum ausgestellt.
Ob ein Wohnberechtigungsschein ausgestellt wird, hängt vom Einkommen des Wohnungssuchenden sowie der zum Haushalt gehörenden Personen ab.
Benötigte Unterlagen:
- Einkommensnachweise der Haushaltsangehörigen
- Nachweise über Werbungskosten
- Nachweise über sonstige außergew. Belastungen (z. B. Unterhaltszahlungen)
- Personalausweis
- evtl. vorhandene Schwerbehindertenausweise der Haushaltsangehörigen
Die Ausstellung des Wohnberechtigungsscheins ist gebührenfrei.
Kontakt
Kreis Schleswig-Flensburg
Sozialzentrum/Jobcenter Flensburg-Umland
Eckernförder Landstraße 65; 6. OG.
24941 Flensburg
Telefon: 0461 168 44-0
Telefax: 0461 16844-80
E-Mail: sozialzentrum.flensburg@schleswig-flensburg.de