Infektionsschutz

Was Sie wissen sollten
Der Fachdienst Gesundheit ist verpflichtet, Gemeinschaftseinrichtungen wie Kindergärten und Schulen infektionshygienisch zu belehren.
In Gemeinschaftseinrichtungen kommen Säuglinge, Kinder und Jugendliche täglich miteinander und mit dem betreuenden Personal in engen Kontakt. Enge Kontakte begünstigen die Übertragung von Krankheitserregern, die umso schwerere Krankheitsverläufe erwarten lassen, je jünger die betroffenen Kinder sind. Ausführliche Informationen über Krankheiten, ""Pflichten und Verbote"" können Sie dem folgenden Dokument entnehmen:

Ein absoluter Schutz vor Infektionen lässt sich bei manchen übertragbaren Krankheiten nur durch einen monatelangen Ausschluss vom Besuch einer Gemeinschaftseinrichtung erreichen. Dem Anspruch der Allgemeinheit, vor Ansteckung geschützt zu werden, stehen das Recht des Einzelnen auf Bildung und die Grundsätze der Notwendigkeit und der Verhältnismäßigkeit der Mittel gegenüber.

Bei der Wiederzulassung ist eine Güterabwägung vorzunehmen. Am Entscheidungsprozess sind Fachpersonal und medizinische Laien beteiligt. Diese können weitergehende Informationen dem folgenden Merkblatt entnehmen:


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