Sondernutzungen

Sofern öffentliche Straßen über den Gemeingebrauch hinaus genutzt werden, ist eine Sondernutzungserlaubnis erforderlich. Beispiele hierfür: Plakatierungen, Verkäufe aus Verkaufscontainern, Aufstellung von größeren Abfallcontainern.

Die Erlaubnis ist formlos zu beantragen. Diese Erlaubnis ist gebührenpflichtig.

Ansprechpartnerinnen

Julia Salewski
Ordnungsverwaltung
Telefon: 04631 45-1319
E-Mail: ordnungsverwaltung@gluecksburg.de 

Sara Behnke
Liegenschaftsverwaltung
Telefon: 04631 45-1316
E-Mail: sara.behnke@gluecksburg.de