Datenschutz

Was Sie wissen sollten 
Als Bürger haben Sie, wenn Sie einer Verwaltung Ihre persönlichen Daten anvertrauen, das Grundrecht auf Datenschutz.

  • Es schützt Sie vor dem missbräuchlichen Umgang mit Ihren Daten,
  • gibt Ihnen das Recht, grundsätzlich selbst über die Preisgabe Ihrer Daten zu entscheiden und
  • beinhaltet den Anspruch, dass Ihre Daten nur im Rahmen der gesetzlichen oder mit der Verwaltung vereinbarten Vorgaben verarbeitet werden.

Die Verarbeitung von personenbezogenen Daten - egal, ob mit Hilfe von EDV oder konventionell in Papierform - ist nur zulässig, wenn

  1. die schriftliche Einwilligung des Betroffenen vorliegt oder
  2. eine gesetzliche Befugnisgrundlage sie gestattet.

Dies gilt für alle Formen der Datenverarbeitung, insbesondere für das

  • Erheben,
  • Speichern,
  • Übermitteln und
  • Löschen von Daten.

Gesetzliche Befugnisgrundlagen finden sich in den jeweiligen Spezialgesetzen (z. B. Sozialgesetzbücher, Landeswassergesetz, Gewerbeordnung u.a.).

Wenn eine gesetzliche Befugnisgrundlage die geplante Datenverarbeitung gestattet, kommt es auf die Einwilligung des Betroffenen nicht an.

Weiterhin ist der betreffende Bürger im Fall der erstmaligen Datenerhebung gemäß § 26 Landesdatenschutzgesetz darüber, ”was mit seinen Daten weiter geschieht”, zu informieren.

Bei Datenübermittlungen an andere Stellen ist zu prüfen, ob die Daten für die Aufgabenerfüllung des Empfängers erforderlich sind und der ursprüngliche Verarbeitungszweck beibehalten wird bzw. eine zweckändernde Nutzung durch den Empfänger erlaubt ist.

Dies gilt auch für Datenweitergaben innerhalb der Kreisverwaltung.

Über personenbezogene Daten dürfen nur Auskünfte erteilt werden, wenn bzgl. der Identität des Betroffenen oder eines anderen Befugten hinreichende Sicherheit besteht. Bevollmächtigte dürfen nur nach Vorlage einer schriftlichen Vollmacht Auskunft erhalten. Personenbezogene Daten sind zu löschen, wenn ihre Speicherung unzulässig oder ihre Kenntnis zur Aufgabenerfüllung nicht mehr erforderlich ist.

Betroffene haben das Recht, von der Behörde kostenlos Auskunft über die zu ihrer Person gespeicherten Daten zu verlangen.

Hinweis
Sie haben das Recht, sich an den Behördlichen Datenschutzbeauftragten oder den Landesdatenschutzbeauftragten im Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz, www.datenschutzzentrum.de zu wenden, wenn Sie annehmen, dass bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch eine Verwaltung datenschutzrechtliche Vorschriften verletzt wurden

Rechtsvorschriften
Schleswig-Holsteinisches Gesetz zum Schutz personenbezogener Informationen (Landesdatenschutzgesetz - LDSG -) http://sh.juris.de/sh/DSG_SH_rahmen.htm

Landesverordnung über die Sicherheit und Ordnungsmäßigkeit automatisierter Verarbeitung personenbezogener Daten (Datenschutzverordnung - DSVO -) http://sh.juris.de/sh/DSVO_SH_rahmen.htm

Kontakt
Kreis Schleswig-Flensburg
Flensburger Str. 7, 24837 Schleswig
Telefon: 04621 87-0
E-Mail: info@schleswig-flensburg.de
Web: www.schleswig-flensburg.de

Ansprechpartner Datenschutzbeauftragte für Glücksburg
Olga Lorenz, FB 300 Rechtsabteilung,
Stadt Flensburg, Friesische Str. 21, 24937 Flensburg
Telefon: 0461 85-2230
Telefax: 0461 85-1746
E-Mail: datenschutz@flensburg.de