Gewerbesteuer

Aufgrund des Gewerbesteuergesetzes des Bundes sind Gemeinden berechtigt, eine Gewerbesteuer zu erheben.
Die Gewerbesteuer berechnet sich aus der Multiplikation des Gewerbesteuermessbetrages mit dem Hebesatz der Gemeinden.
Der Gewerbesteuermessbetrag wird hierbei nach dem Gewerbesteuergesetz vom zuständigen Finanzamt nach den Angaben der Steuererklärung der Gewerbetreibenden festgesetzt.
Der Hebesatz der Gemeinden wird von der Gemeindevertretung festgesetzt und in der Haushaltssatzung veröffentlicht.

Ansprechpartner
Frau Jahn
Stadt Flensburg
Telefon: 0461 85-1328
Telefax: 0461 85-1788
E-Mail: steuerverwaltung@flensburg.de