Asylbewerberleistungsgesetz
Wenn Menschen nach Deutschland kommen und ein Recht auf Asyl haben, können Sie Geld beantragen. Die Regeln für die Auszahlung der Gelder stehen im Asylbewerber-Leistungs-Gesetz kurz AsylbLG – die Menschen werden in anderen Zusammenhängen auf diese Abkürzung stoßen.
Im Kreis Schleswig-Flensburg ist das Migrations-Management, kurz MiMa für die Geldleistungen zuständig.
Kontakt:
Fachdienst Migrationsmanagement
Flensburger Str. 7
24837 Schleswig
Telefon: 04621 87850-0
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