Fundsachen

Sollten Sie in Glücksburg etwas gefunden haben, geben Sie diesen Gegenstand bitte unverzüglich beim Fundbüro im Rathaus ab.

Bei Abgabe werden Sie darüber informiert, welche Fundrechte Sie als Finder haben. So können Sie beispielsweise eine Fundsache nach Ablauf der Wartezeit von 6 Monaten zurückerhalten, wenn sich der*die Verlierer*in innerhalb dieser Frist nicht beim Fundbüro gemeldet hat.

Der Finderlohn beträgt in der Regel 5 % des Wertes der Fundsache.

Rechtliche Grundlagen

§§ 965 bis 984 Bürgerliches Gesetzbuch
Nicht abgeholte Gegenstände werden nach der Ablauffrist von 6 Monaten versteigert. Die Versteigerungstermine werden gesondert bekanntgegeben.

Kontakt: 
Bürgerbüro
Vorübergehend nicht besetzt
Telefon:  04631 45-1315