Zweitwohnungssteuer Glücksburg
Die Gemeinden sind durch verschiedene Rechtsvorschriften ermächtigt worden, mittels Satzung eine Zweitwohnungssteuer zu erheben.
Steuergegenstand ist das Innehaben einer Zweitwohnung im Gemeindegebiet. Eine Zweitwohnung ist jede Wohnung, über die jemand neben seiner Hauptwohnung zu Zwecken des persönlichen Lebensbedarfs oder dem seiner Familienmitglieder verfügen kann. Eine Wohnung verliert die Eigenschaft einer Zweitwohnung nicht dadurch, dass sie vorübergehend anders oder nicht genutzt wird. Die Steuer bemisst sich nach der Quadratmeterzahl der Wohnfläche der Zweitwohnung, multipliziert mit dem Lagewert der Zweitwohnung, multipliziert mit dem Baujahresfaktor der Zweitwohnung (Bemessungsgrundlage)..
Das Innehaben einer Zweitwohnung ist der Gemeinde innerhalb von zwei Wochen anzuzeigen.
Ansprechpartner Buchst. A - M
Frau Jahn
Stadt Flensburg
Telefon: 0461 85-1328
Telefax: 0461 85-1788
E-Mail: steuerverwaltung@flensburg.de
Ansprechpartner Buchst. N - Z
Frau Rosenberg
Stadt Flensburg
Telefon: 0461 85-4142
Telefax: 0461 85-1788
E-Mail: steuerverwaltung@flensburg.de