An-, Ab- und Ummeldungen

Grundsatz 
Jeder Wohnortwechsel ist gegenüber dem Bürgerbüro/Einwohnermeldeamt innerhalb einer Frist von 14 Tagen anzuzeigen.
An-, Ab- und Ummeldungen können auch im Bürgerbüro der Stadt Flensburg vorgenommen werden! (Tel. 0461 / 85-0, E-Mail buergerbuero@flensburg.de)

Verfahren
Für Umzüge innerhalb Deutschlands ist keine Abmeldung bei der bisherigen Wohnsitzgemeinde erforderlich. Es erfolgt lediglich eine Anmeldung bei der künftigen Wohnsitzgemeinde. Bestehen mehrere Wohnungen oder erfolgt ein Wegzug ins Ausland, ist eine Abmeldung jedoch zwingend vorgeschrieben.
Für An- und Abmeldungen müssen Vordrucke verwendet werden, die im Einwohnermeldeamt erhältlich sind.
Gleichzeitig mit der An-, Ab- und Ummeldung wird eine Bestätigung ausgehändigt.

Was ist mitzubringen?

  • Anmeldungen: Kinderausweis, Personalausweis und Reisepass
  • Abmeldungen: Kinderausweis, Personalausweis und Reisepass
  • Ummeldungen: Kinderausweis, Personalausweis 
  • Wohnungsgeberbestätigung (als PDF-Datei zum Ausdruck unter diesem Link hinterlegt) jeweils von allen Familienmitgliedern


Kosten
An-, Ab- und Ummeldungen sind gebührenfrei.
Das Einwohnermeldeamt kann eine Auslagenerstattung für das Bereitstellung der Vordrucke erheben.

Ansprechpartner Bürgerbüro
Vorübergehend nicht besetzt
Schinderdam 5, 24960 Glücksburg
Telefon: 04631 45-1315
Telefax: 04631 45-1377
E-Mail: buergerbuero@gluecksburg.de