An-, Ab- und Ummeldungen
Grundsatz
Das Bürgerbüro bietet Ihnen als zentrale Anlaufstelle der Stadtverwaltung vielfältige Serviceleistungen an.
An-, Ab-, und Ummeldungen
Jeder Wohnortwechsel ist gegenüber dem Bürgerbüro/Einwohnermeldeamt innerhalb einer Frist von zwei Wochen anzuzeigen.
An-, Ab- und Ummeldungen können vor Ort in Glücksburg und auch im Bürgerbüro der Stadt Flensburg vorgenommen werden! (Tel. 0461 / 85-0, E-Mail buergerbuero@flensburg.de)
Wohnortanmeldungen können auch online beantragt werden: Zu unseren Online-Dienstleistungen
Verfahren
Alle Informationen zu den Dienstleistungen, wie Verfahren, notwendige Unterlagen oder Gebühren finden Sie unter https://zufish.schleswig-holstein.de/.
Formulare:
- Wohnungsgeberbestätigung (als PDF-Datei zum Ausdruck unter diesem Link hinterlegt) jeweils von allen Familienmitgliedern
Kosten
An-, Ab- und Ummeldungen sind gebührenfrei.
Das Einwohnermeldeamt kann eine Auslagenerstattung für das Bereitstellung der Vordrucke erheben.
Ansprechpartner Bürgerbüro
Schinderdam 5
24960 Glücksburg
Telefon: 04631 45-1315
Telefax: 04631 45-1377
E-Mail: buergerbuero@gluecksburg.de
