Wehrerfassung

Männliche Personen, die Deutsche im Sinne des Grundgesetzes sind und ihren ständigen Aufenthaltsort in der Bundesrepublik Deutschland haben, sind vom vollendeten 18. Lebensjahr an wehrpflichtig. Die Wehrerfassung wird ein Jahr vor der Vollendung des 18. Lebensjahres vorgenommen. Dabei werden hier nicht die weiteren Wehrpflichtvoraussetzungen geprüft, sondern lediglich die Meldedatensätze an die Bundeswehr übermittelt. Vorzeitige Einberufungen oder Freistellungen vom Wehrdienst werden von der Bundeswehr direkt vorgenommen.

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