Führungszeugnis

Verfahren 
Ein Führungszeugnis wird beantragt beim Generalbundesanwalt am Bundesgerichtshof in Bonn. Dort werden alle gerichtlich ausgesprochenen Straftatbestände eingetragen. Auskunftsanträge können nur von Behörden gestellt werden. Sofern Sie eine solche Auskunft benötigten, wenden Sie sich bitte an die genannte zuständige Behörde. Bei der Antragstellung benötigen wir den Bestimmungszweck des Führungszeugnisses sowie den Geburtsnamen der Mutter.
Falls das Führungszeugnis für eine Behörde (Beleg-Art 0) bestimmt ist, müssen Sie auch die genaue postalische Anschrift dieser Behörde angeben.

Bearbeitungszeit
ca. 14 Tage

Was ist mitzubringen?

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Nachweis des Vertretungsrechts

Kosten
13,00 €

Ansprechpartner Bürgerbüro
Vorübergehend nicht besetzt
Schinderdam 5, 24960 Glücksburg 
Telefon: 04631 45-1315 
Telefax: 04631 45-1377 
E-Mail: buergerbuero@gluecksburg.de