Neues zum Naturschutzgebiet Holnis
Aufstellung von Klapptoren und Hinweisschildern zu Hunden und Fahrrädern
Im Naturschutzgebiet Holnis gibt es einige Wanderwege, die sehr schöne Abschnitte der Halbinsel erschließen und gerne von der örtlichen Bevölkerung und Gästen angenommen werden.
Nicht zuletzt durch die Reiseeinschränkungen durch die Corona-Pandemie hat der Besucherdruck in den Naturschutzgebieten seit dem März 2020 sehr stark zugenommen.
Beobachtet wird aber leider nicht nur eine stärkere Frequentierung der Gebiete, mit der Wildtiere oft leben können, wenn sich die Besucher vernünftig verhalten und auf den Wegen bleiben.
Leider nimmt auch die Anzahl der mitgeführten Hunde und die Vorfälle, in denen freilaufende Hunde Wildtiere und Weidetiere aufscheuchen oder auch andere Besucher bedrängen, zu.
Die Anleinpflicht für Hunde ist in der Schutzgebietsverordnung klar geregelt:
Landesverordnung über das Naturschutzgebiet "Halbinsel Holnis" vom 30. April 1993
- In dem Naturschutzgebiet sind alle Handlungen verboten, die zu einer Zerstörung, Beschädigung oder Veränderung des Naturschutzgebietes oder seiner Bestandteile oder zu einer nachhaltigen Störung führen können. Insbesondere ist es verboten,…….
17. Zelte oder Wohnwagen aufzustellen, Sachen aller Art zu lagern, Feuer zu machen oder Hunde nicht angeleint mitzuführen
Es wird aber zunehmend beobachtet, dass Hunde im Gebiet von der Leine gelassen werden.
Die Leinenpflicht gilt für alle Hunde, egal wie gut sie hören, wie alt und träge sie sind und ob sie „so etwas noch nie gemacht haben.“
Grundsätzlich können und müssen Schutzgebietsbetreuer*innen hier nicht unterscheiden.
Ein weiteres Problem sind auf Holnis die Radfahrer*innen, die insbesondere als Mountainbikefahrer*innen (teilweise mit Elektro-Antrieb) den Hang an der Steilküste und den Weg über den Deich als Übungs- und Trainingsstrecke nutzen.
Dabei kommt es zu gefährlichen Begegnungen mit anderen Besucher*innen, wobei insbesondere ältere Menschen und Kinder gefährdet sind.
Zudem kommt es durch den erhöhten Radverkehr vermehrt zur Bodenerosion auf dem als Naturdenkmal ausgewiesen Kliff.
Da einige Radsportler auch auf Ansprache nicht reagiert haben, soll auf den engen oder steilen Wegeabschnitten zukünftig das Rad geschoben werden. Nur so kann die Natur für alle gleich entspannt erlebt werden.
Wir befinden uns in einem Naturschutzgebiet und sportliche Fahrten sind hier nicht angebracht und stören das Naturerlebnis der anderen Besucher*innen.
Da Schilder, und eine Ansprache der nicht einsichtigen Besucher*innen leider nicht gefruchtet haben und weil der Ton gegenüber den ehrenamtlichen Schutzgebietsbetreuerinnen zunehmend härter und unverschämter wurde, haben jetzt der betreuende Naturschutzverband NABU, die Stiftung Naturschutz und das Land Schleswig-Holstein die Notbremse gezogen.
Zukünftig sollen Klapptore oberhalb des Kliffs, am südseitigen Beginn des Deichweges und bei der Hütte signalisieren, dass hier ein besonders geschütztes Gebiet betreten wird, in dem besondere Regeln gelten. Bereits mit der Aufstellung der Tore wurden die dort tätigen Mitarbeiter der Naturschutzverwaltung scharf kritisiert und verbal unsachlich attackiert.
Hierzu muss klargestellt werden, dass es eine klare Regelung über die Schutzgebietsverordnung gibt.
Das Naturschutzgebiet dient primär dem Schutz der Natur und dem Artenschutz. Besucher sind gerne gesehen und die Unterhaltung der Wege und der Bau von Aussichtstürmen und Bänken zeugt davon, dass sie hier auch erwünscht sind.
Die Stiftung Naturschutz ist aber Eigentümerin der Flächen und wenn sie für Ihre Flächen, die Tier ihrer Pächter oder andere Besucher eine Gefährdung erkennt, darf sie auch Regelungen treffen, die über die Schutzgebietsverordnung hinausgehen.
Wenn weiterhin Hunde im Gebiet von der Leine gelassen werden oder Radfahrer*innen andere Besucher*innen gefährden, wird das Gebiet zumindest für die Hauptsaison für Hunde und Radfahrer*innen gesperrt.
Dies Maßnahme ist kein willkürlicher Akt des betreuen Naturschutzverbands NABU, sondern eine gemeinsame Aktion der Stiftung Naturschutz, der oberen Naturschutzbehörde des Landes Schleswig-Holstein und des NABU mit Unterstützung der Stadt Glücksburg.