Sozialpass

Mit dem Sozialpass der Stadt Flensburg und der Umlandgemeinden erhalten Bürgerinnen und Bürger mit geringem Einkommen Zugang zu verschiedenen Ermäßigungen und Vergünstigungen.

Der Sozialpass kann bei der bequa Flensburg beantragt und ausgestellt werden.

An welche Personen wird der Sozialpass ausgegeben?

  • Empfängerinnen und Empfänger von Arbeitslosengeld oder Bürgergeld
  • Empfängerinnen und Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt oder von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem Sozialgesetzbuch XII
  • Empfängerinnen und Empfänger von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
  • Personen mit geringem Einkommen, wenn die Einkommensgrenze nicht überschritten wird. Das Einkommen wird von der bequa geprüft.
  • Familienangehörige des genannten Personenkreises, die über kein ausreichendes eigenes Einkommen verfügen (Kinder, Ehe- oder Lebenspartner)

Was muss ich zur Beantragung des Sozialpasses bei der bequa mitbringen?
Einen aktuellen Leistungsbescheid oder Einkommensnachweis sowie einen gültigen Personalausweis.

Wie lange ist der Sozialpass gültig?
Der Sozialpass gilt jeweils von Januar bis Dezember eines Kalenderjahres.

Welche Vergünstigungen erhalte ich in der Stadt Glücksburg?

  • Stadtbücherei Glücksburg - 100 % Ermäßigung
  • Fördeland Therme - 50 % Ermäßigung (ohne Sauna)
  • Glücksburg Konzerte e. V. - Ermäßigter Eintritt von 1 € bei Konzerten
  • Menke-Planetarium Glücksburg - Ermäßigter Eintritt

Wie lauten die Kontaktdaten der bequa?
bequa Flensburg
Nikolaistraße 3 (2. Etage)
24937 Flensburg

Montag bis Freitag, 08:30 13:30 Uhr

Tel.: (0461) 1503138
Mail: sozialpass@bequaprojekt.de