Hinweise zur Umbenennung des Hindenburgplatzes in „Alter Markt“
Straßennamen helfen bei der Orientierung. Gerne werden hierfür historische Personen, Orte oder Ereignisse genutzt. Wenn Straßen nach Personen benannt werden, werden diese dadurch in besonderer Form geehrt und gewürdigt.
Wenn jedoch Straßen nach Personen benannt wurden, deren Lebensweg nach heutiger Bewertung moralisch nicht mehr vertretbar sind und daher keine Ehrung mehr erfahren sollen, stellt sich die Frage, wie unsere Stadt damit umgehen möchte. Die Glücksburger Stadtvertretung hat sich daher mit dem Thema befasst und schließlich am 15.10.2024 die Umbenennung des „Hindenburgplatzes“ in „Alter Markt“ beschlossen. Aufgrund des Beschlusses der Stadtvertretung ist mit Wirkung vom 17.02.2025 eine Straßenumbenennung erfolgt.
Was nun?
Das Straßenschild wird zum 17.02.2025 ersetzt, jedoch wird unter dem Schild „Alter Markt“ etwas kleiner „vormals Hindenburgplatz“ als ehemaliger Name hinzugefügt.
Durch die Stadtverwaltung werden folgende Stellen informiert:
- Finanzamt
- Polizei und Rettungsdienste
- Katasteramt Flensburg und das Landesamt für Vermessung und Geoinformation Schleswig-Holstein
- Deutsche Post AG
- Wasserwerk, Klärwerk
- Stadtwerke
- REMONDIS GmbH & Co. KG
- Abfallwirtschaftsgesellschaft Schleswig-Flensburg mbH
Die Anlieger*innen werden postalisch durch die Stadt Glücksburg (Ostsee) über die Umbenennung der Straße und die nötigen Schritte informiert.
Hinweise für die Anwohner*innen
Für die Anwohner*innen werden Auslagen von maximal 50,00€ für die durch die Ummeldung entstandenen Kosten bei Behörden und anderen Institutionen gegen Nachweis erstattet, wie:
- Personalausweis → Bürgerbüro / Flensburg (da das Bürgerbüro Glücksburg derzeit geschlossen ist, werden auch eventuell notwendige Bus- oder Taxifahrten nach Flensburg gegen Nachweis mitberücksichtigt)
- Fahrzeugscheinschein-> in der Zulassungsstelle Flensburg KFZ-Zulassung & Führerschein
- Bank
- Krankenkasse
Wen muss man als Anwohner*in noch informieren?
- Familie / Freunde
- Geschäftspartner
- Arbeitgeber
- Versicherungen
- Schule / Kita
- Vertragspartner sonstiger Verträge (zum Beispiel Abos, Zeitungen, Telefon- und Internetanbieter)
- Vereine
- Versandadresse bei Online-Händlern
- Ggf. weitere
Was muss ein Unternehmen machen?
- Gewerbeummeldung
- Adressänderung im Handelsregister
- Firmenschilder, Briefkopf, Visitenkarten, Homepage etc.
- Geschäftspartner informieren
Für Gewerbetreibende werden Auslagen in Höhe von maximal 150,00 € für die Ummeldung bei Behörden und Institutionen gegen Nachweis erstattet.
Zur Amtlichen Bekanntmachung zur Umbenennung des Hindenburgplatzes in “Alter Markt”.
