Bauvoranfragen
Vor Einreichung eines Bauantrages kann auf schriftlichen Antrag des Bauherren zu einzelnen Fragen des Bauvorhabens ein schriftlicher Bescheid (Vorbescheid) erteilt werden. Der Vorbescheid basiert auf einer Voranfrage des Bauherrn. Dieser kann sich durch dieses Instrument Arbeit und Kosten ersparen, weil er nicht erst einen Bauantrag mit sämtlichen Unterlagen einreichen muss, sondern einzelne Fragen zum Bauvorhaben stellen kann. Sofern der Vorbescheid auf die Voranfrage hin erteilt wird und der Bauantrag innerhalb der Frist eingereicht wird, ist das Bauvorhaben auf der Grundlage des Vorbescheides zu genehmigen.
Der Bauvoranfrage sollten folgende Unterlagen beigefügt sein:
- formloses Anschreiben mit entsprechenden Beschreibungen des Bauvorhabens
- Art und Maß der baulichen Nutzung
- Bauzeichnungen, evtl. verschiedene Ansichten
- beglaubigter Auszug aus der Flurkarte
Ansprechpartner
Frank Springfeld
Kreis Schleswig-Flensburg
Fachdienst Bauaufsicht, Regionalentwicklung und Denkmalschutz
Sachgebiet Bauaufsicht und Denkmalschutz
Flensburger Straße 7
24837 Schleswig
Zimmer 348/ Etage 3. OG
Telefon (04621) 87 - 388
Zentrale 87 - 0
Fax (04621) 87 - 622
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