Bauvoranfragen

Vor Einreichung eines Bauantrages kann auf schriftlichen Antrag des Bauherren zu einzelnen Fragen des Bauvorhabens ein schriftlicher Bescheid (Vorbescheid) erteilt werden. Der Vorbescheid basiert auf einer Voranfrage des Bauherrn. Dieser kann sich durch dieses Instrument Arbeit und Kosten ersparen, weil er nicht erst einen Bauantrag mit sämtlichen Unterlagen einreichen muss, sondern einzelne Fragen zum Bauvorhaben stellen kann. Sofern der Vorbescheid auf die Voranfrage hin erteilt wird und der Bauantrag innerhalb der Frist eingereicht wird, ist das Bauvorhaben auf der Grundlage des Vorbescheides zu genehmigen. 

Der Bauvoranfrage sollten folgende Unterlagen beigefügt sein:

  • formloses Anschreiben mit entsprechenden Beschreibungen des Bauvorhabens
  • Art und Maß der baulichen Nutzung
  • Bauzeichnungen, evtl. verschiedene Ansichten
  • beglaubigter Auszug aus der Flurkarte

Ansprechpartner

Frank Springfeld
Kreis Schleswig-Flensburg
Fachdienst Bauaufsicht, Regionalentwicklung und Denkmalschutz
Sachgebiet Bauaufsicht und Denkmalschutz

Flensburger Straße 7
24837 Schleswig

Zimmer 348/ Etage 3. OG 
Telefon (04621) 87 - 388
Zentrale 87 - 0 
Fax (04621) 87 - 622 
E-Mail frank.springfeld@schleswig-flensburg.de 

Sprechzeiten

Mo. 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr 
Do. 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr u. 15.00 Uhr bis 17.00 Uhr

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