Wasserrechtliche Erlaubnisse

Was Sie wissen sollten
Nach den einschlägigen wasserrechtlichen Vorschriften sind die Gewässer so zu nutzen, dass sie dem Wohl der Allgemeinheit und auch dem Nutzen Einzelner dienen und dass vermeidbare Beeinträchtigungen ihrer ökologischen Funktionen unterbleiben. Außerdem ist es unser Ziel, dass der Zustand der Gewässer weiter verbessert wird.

Für die folgenden Maßnahmen ist ein entsprechender Antrag erforderlich:

  • Wasserentnahme aus dem Grundwasser
    In diesem Bereich wird die Kontaktaufnahme vor der Erstellung der Planungsunterlagen empfohlen.

    Ihre Ansprechpartnerin:
    Frau Meike Schröder
     
  • Versickerung von gereinigtem Abwasser oder gesammeltem Niederschlagswasser

    Ihre Ansprechpartner:
    Herr Holger Steen
    Herr Jörn Jäger
     
  • Einleitung von gereinigtem Abwasser oder gesammeltem Niederschlagswasser in einen Graben oder ein anderes Oberflächengewässer
    In diesem Bereich wird die Kontaktaufnahme vor der Erstellung der Planungsunterlagen empfohlen.

    Ihre Ansprechpartner:
    Herr Holger Steen
    Herr Jörn Jäger
     
  • Herstellung, Beseitigung oder wesentliche Umgestaltung eines Gewässers oder seiner Ufer (Gewässerausbau, z.B. die Verrohrung eines Grabens)
    In diesem Bereich wird die Kontaktaufnahme vor der Erstellung der Planungsunterlagen empfohlen.

    Ihre Ansprechpartner:
    Herr Torsten Arms
    Herr Gerald Gentele
     
  • Bau und Betrieb sowie wesentliche Änderung einer Abwasserbehandlungsanlage (ausgenommen sind Hauskläranlagen mit bis zu 8 m³ Schmutzwasseranfall pro Tag)
    In diesem Bereich wird die Kontaktaufnahme vor der Erstellung der Planungsunterlagen empfohlen.

    Ihre Ansprechpartner:
    Herr Holger Steen
    Herr Jörn Jäger
     
  • In diesem Bereich wird die Kontaktaufnahme vor der Erstellung der Planungsunterlagen empfohlen.

    Ihre Ansprechpartner:
    Herr Torsten Arms
    Herr Gerald Gentele
     
  • Errichtung oder wesentliche Veränderung einer Anlage an oder in einem Gewässer (z.B. eine Grabenüberfahrt)
    Bau und Betrieb von Hauskläranlagen mit bis zum 8 m³ Schmutzwasseranfall pro Tag:

    Ihre Ansprechpartner:
    Herr Klaus Beilke
    Herr Andreas Schwarz
    Frau Kerstin Zimmermann

Folgende Unterlagen werden benötigt:

  • Antrag auf Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis und Zulassung einer Grundstückskläranlage nach DIN 4261 (erhältlich im Buchhandel oder beim Deutschen Gemeindeverlag GmbH, Jägersberg 17, 24102 Kiel),
  • Flurkarte aus neuerer Zeit,
  • Lageplan 1:500 mit Entwässerungszeichnung,
  • Kläranlagenzeichnung,
  • Zeichnung der Nachkläranlage.

Rechtsvorschriften
Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz): http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/whg/inhalt.html
Wassergesetz des Landes Schleswig-Holstein (Landeswassergesetz - LWG): http://sh.juris.de/sh/WG_SH_2004_rahmen.htm

Kontakt
Kreis Schleswig-Flensburg
Flensburger Str. 7, 24837 Schleswig
Telefon: 0 46 21 - 87-0
E-Mail: info@schleswig-flensburg.de
Web: www.schleswig-flensburg.de