Vormundschaft

Was Sie wissen sollten
Das Jugendamt übernimmt die Ausübung der Personen- und Vermögenssorge (elterliche Sorge) nach Bestellung durch das Vormundschaftsgericht.

Eine gesetzliche Vormundschaft für ein Kind tritt automatisch ein, wenn es sich um ein Kind einer Minderjährigen handelt. Die Vormundschaft endet mit Volljährigkeit der Mutter.

Kontakt
Kreis Schleswig-Flensburg
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