Verspielen

Was Sie wissen sollten
Für das sog. Verspielen oder Bingo ist eine Erlaubnis erforderlich. Diese Erlaubnis ist schriftlich auf einem in Ihrer Verwaltung erhältlichen Vordruck zu beantragen. Gemeinnützige Vereine, Feuerwehren und Gastwirte können Anträge stellen. Mit der ausgestellten Erlaubnis werden die Abrechnungsvordrucke ausgehändigt, welche nach der Veranstaltung bei der Genehmigungsbehörde vorzulegen sind. Diese Erlaubnis ist gebührenpflichtig.

Ansprechpartner
Daniela Kapp
Ordnungserwaltung
Schinderdam 5, 24960 Glücksburg
Telefon: 0 46 31 - 45 1319
Telefax: 0 46 31 - 45 1377
E-Mail: daniela.kapp@gluecksburg.de