Versammlungen

Was Sie wissen sollten
Öffentliche Versammlungen unter freiem Himmel und Umzüge sind grundsätzlich spätestens 48 Stunden vor deren Bekanntgabe schriftlich anzumelden. In die Anmeldung nehmen Sie bitte mindestens folgende Angaben auf:

  • Name und Anschrift der Veranstalterin oder des Veranstalters (möglichst einschließlich Telefon- und Faxnummer)
  • Name und Anschrift der verantwortlichen Versammlungsleiterin/des verantwortlichen Versammlungsleiters
  • Gegenstand der Veranstaltung (Motto)
  • Beginn und voraussichtliches Ende der Veranstaltung (Datum und Uhrzeit)
  • Genaue Bezeichnung des Versammlungsortes (Ort, Straße, Hausnummer oder z.B. Bezeichnung des Platzes)
  • Bei Umzügen ist die geplante Wegstrecke anzugeben (ein Ortsplan oder eine Straßenkarte mit Kennzeichnung des Versammlungsortes und der Wegstrecke ist hilfreich)
  • Voraussichtlich zu erwartende Teilnehmerzahl
  • Geplante Aktionen während der Veranstaltung
  • Besonderheiten der Veranstaltung (z.B. geplante Lautsprecherverwendung, Aufsteigenlassen von Luftballons, Anzünden von Mahnfeuern o.ä.)

Hinweis:
Laternenumzüge, Umzüge von Schützenvereinen, bei Kinderfesten u.s.w. fallen nicht unter diese gesetzliche Regelung. Hier besteht eine Anzeigepflicht nach der Straßenverkehrsordnung.

Ansprechpartner
Daniela Kapp
Ordnungsverwaltung
Schinderdam 5, 24960 Glücksburg
Telefon: 0 46 31 - 45-1319
Telefax: 0 46 31 - 45-1377
E-Mail: daniela.kapp@gluecksburg.de