Verbraucherbeschwerde
Sie wollen eine Beschwerde vorbringen, weil jemand nachweislich oder vermutlich durch den Verzehr eines Lebensmittels erkrankt ist.
Sie wollen eine Beschwerde vorbringen, weil Ihrer Meinung nach die Verhältnisse in einem bestimmten Lebensmittelbetrieb nicht den hygienischen Normen entsprechen.
Wenden Sie sich vertrauensvoll an uns, Ihr Anliegen wird diskret behandelt.
Bei einer Erkrankung suchen Sie bitte unverzüglich Ihren Hausarzt auf und weisen Sie ihn auf Ihre Vermutung hin, sollten Sie bitte folgende Fragen beantworten können:
- Wann sind die Krankheitssymptome aufgetreten?
- Was haben Sie innerhalb der letzten 36 Stunden verzehrt?
- Auf welches Lebensmittel führen Sie die Erkrankung zurück?
- Wo (Gaststätte, Imbiss, Privathaushalt) haben Sie die Speisen eingenommen?
- Sind noch Speisereste vorhanden?
- Wie wurden die Reste zwischenzeitlich aufbewahrt?
Sollten Sie uns vorhandene Reste umgehend aushändigen oder mit Folie umhüllt tiefgefrieren und uns dann zur Verfügung stellen. Über das Ergebnis der Untersuchung werden wir Sie unterrichten.
Bei einer Beschwerde über ein Lebensmittel sollten Sie zuerst den Verkäufer ansprechen; ist dies Gespräch erfolglos, bringen Sie die Beschwerdeprobe bitte umgehend bei uns vorbei, legen Sie möglichst den Einkaufsbeleg bei uns vor, nehmen wir Ihre Beschwerde auf und veranlassen alles Notwendige.
Bei einer Beschwerde über sonstige Normabweichungen (Hygiene o.ä.) sollten Sie uns unterrichten per Telefon, Telefax oder E-Mail.
Wir gehen Ihrer Beschwerde nach und treffen die erforderlichenfalls notwendig werdenden ordnungsbehördlichen Maßnahmen.
Kontakt
Kreis Schleswig-Flensburg
Flensburger Str. 7
24837 Schleswig
Telefon: 04621 87-0
E-Mail: info@schleswig-flensburg.de
Web: www.schleswig-flensburg.de