Unterhaltsvorschuss

Was Sie wissen sollten
Die Unterhaltsvorschusskasse gewährt Unterhaltsvorschuss an allein erziehende Elternteile, die keinen oder keinen ausreichenden Unterhalt vom anderen Elternteil erhalten.

Voraussetzungen

  • das Kind hat das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet
  • der Wohnsitz des Kindes liegt im Kreis Schleswig-Flensburg
  • der Familienstand des allein erziehenden Elternteils ist ledig, dauernd getrennt lebend, geschieden oder verwitwet
  • das Kind erhält keinen oder keinen ausreichenden Unterhalt vom anderen Elternteil bzw. keine ausreichende Halbwaisenrente

Antragstellung muss schriftlich erfolgen. Antragsformulare gibt es bei der Unterhaltsvorschusskasse und bei den örtlichen Sozialzentren.

Beizufügende Unterlagen

  • Geburtsurkunde des Kindes
  • aktuelle Meldebescheinigung
  • Nachweise über bisherige Unterhaltsregelungen ggf. Scheidungsurteil
  • ggf. aktuelle anwaltliche Korrespondenz

Kontakt
Kreis Schleswig-Flensburg
Flensburger Str. 7, 24837 Schleswig
Telefon: 0 46 21 - 87-0
E-Mail: info@schleswig-flensburg.de
Web: www.schleswig-flensburg.de