Tierseuchenbekämpfung

Was Sie wissen sollten
Die staatliche Tierseuchenbekämpfung ist originäre Aufgabe der Veterinärverwaltung. Die Mitarbeiter nehmen die Meldung des Verdachts oder des Auftretens von anzeigepflichtigen Tierseuchen und meldepflichtigen Tierkrankheiten entgegen.
Die im Einzelfall notwendigen Maßnahmen (Untersuchungen, Beprobungen, Sperrmaßnahmen usw.) werden umgehend eingeleitet.

Bei sich schnell ausbreitenden Tierseuchen wie Maul- und Klauenseuche oder Schweinepest, die mit erheblichen wirtschaftlichen Schäden einhergehen, werden durch das örtliche Krisenzentrum in Abstimmung mit dem Krisenzentrum der Landesregierung beim MLR unverzüglich Sperr- und Beobachtungsgebiete gebildet. Niedergelassene Tierärzte werden in das Bekämpfungsgeschehen eingebunden.

Das Veterinäramt berät Sie in Fragen der Seuchenbekämpfung und der Bestandssanierung, führt Ermittlungen zur Seuchenursache durch, nimmt Schätzungen im Entschädigungsfall vor und erstellt bei Vorliegen der jeweiligen Voraussetzungen Atteste, Seuchenfreiheitsbescheinigungen usw. für den nationalen und internationalen Tier- und Warenverkehr.

Die Amtstierärzte stehen Tierhaltern und Verbänden in Angelegenheiten der Tierseuchenbekämpfung, der Tiergesundheit und der Tierhaltung in Hinblick auf Tierschutz, Fleischhygiene und Lebensmittelhygiene zur Verfügung.
Aktuell: Infos zur Vogelgrippe

Weitere Informationen
Weitere Informationen zum Thema Tierseuchen erhalten sie bei:

  • Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (MLUR)
  • Tierseuchenfonds Schleswig-Holstein
  • Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV)

Kontakt
Kreis Schleswig-Flensburg
Flensburger Str. 7, 24837 Schleswig
Telefon: 0 46 21 - 87-0
E-Mail: info@schleswig-flensburg.de
Web: www.schleswig-flensburg.de