Tierschutz

Was Sie wissen sollten
Die Amtstierärzte des Kreises sind Sachverständige in Tierschutzangelegenheiten. Sie überwachen die tierschutzkonforme Tötung von Schlachttieren sowie Einrichtungen zur Unterbringung von Tieren (z.B. Tierheime). Ebenso überwachen sie die Verladungen von Tieren für internationale Transporte unter Tierschutz- und seuchenhygienischen Aspekten.
Sollten Ihnen tierschutzrelevante Sachverhalte bekannt werden, wenden Sie sich bitte an das zuständige örtliche Ordnungsamt oder die nächste Polizeistation. Durch die Vor-Ort-Behörde wird im Bedarfsfall ein Amtstierarzt hinzugezogen.
Wenn Sie bei der Errichtung von Stallungen oder anderen Einrichtungen der Tierhaltung Fragen zu der Ausgestaltung oder den rechtlichen Anforderungen oder zur Unterbringung oder Versorgung von Tieren haben, wenden Sie sich bitte an die o. g. Mitarbeiter der Veterinärverwaltung.
Wir geben Ihnen auch gern Auskunft zu notwendigen Sachkundenachweisen und den Voraussetzungen um sie zu erlangen.

Kontakt
Kreis Schleswig-Flensburg
Flensburger Str. 7, 24837 Schleswig
Telefon: 0 46 21 - 87-0
E-Mail: info@schleswig-flensburg.de
Web: www.schleswig-flensburg.de