Tierkörperbeseitigung

Was Sie wissen sollten
Die Tierkörperbeseitigung wird von der Veterinärverwaltung überwacht. Der Kreis Schleswig-Flensburg bedient sich der SNP Jagel. In Schleswig-Holstein bestehen zwei Tierkörperbeseitigungsanstalten; die zweite Anlage befindet sich in Neumünster-Einfeld. Die Einzugsbereiche sind durch Landesverordnung bestimmt. Die Firma SNP in Jagel entsorgt die Kreise Schleswig-Flensburg und Nordfriesland, die Stadt Flensburg und die nördlichen Teile der Kreise Dithmarschen und Rendsburg-Eckernförde.

Tierkörper und Tierkörperteile sowie untaugliche Schlachtabfälle, sind grundsätzlich in einer Tierkörperbeseitigungsanstalt zu beseitigen.

Gefallene oder getötete Tiere und sonstige Teile, deren sich der Besitzer entledigen will, sind durch ihn unverzüglich bei der Firma SNP in Jagel zur Abholung anzumelden und bis zur Abholung getrennt von Abfällen so zu verwahren, dass Menschen nicht unbefugt und Tiere nicht mit ihnen in Berührung kommen. Sie sind vor Witterungseinflüssen geschützt zu verwahren. Verendeten oder getöteten Rindern ist der Rinderpass bei der Ablieferung beizufügen.

Hinweis
Vergessen Sie bitte nicht die Meldung für Rinder per Post bei der LKD bzw. per Internet bei der HIT-Datenbank.
Die Meldung bei verendeten oder getöteten Tieren ist als "Versendung" oder "Tötung" anzugeben.
Die Meldung "Abgang" gilt nur für Tiere, die den Bestand lebend verlassen, also verkauft an anderen Tierhalter, Händler oder zur Schlachtung.
Falsche Angaben führen zu »Meldekettenfehlern«.

Die Tierkörperbeseitigungsanstalt ist zur unverzüglichen Abholung verpflichtet und bemüht. Sollten dennoch einmal Probleme auftreten, wenden Sie sich bitte direkt an die

SNP Jagel GmbH & Co. KG
Boklunder Weg
24878 Jagel

oder an die Veterinärverwaltung.

Information
Weitere Informationen erhalten Sie bei:

  • Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume
  • Tierseuchenfonds Schleswig-Holstein
  • Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV)

Kontakt
Kreis Schleswig-Flensburg
Flensburger Str. 7, 24837 Schleswig
Telefon: 0 46 21 - 87-0
E-Mail: info@schleswig-flensburg.de
Web: www.schleswig-flensburg.de