Telefongebührenermäßigung

Sozialtarif der Telekom für einkommenschwache Personen

Allgemeine Informationen:
Bei der Telefongebührenermäßigung handelt es sich nicht um eine staatliche Sozialleistung, sondern um den Sondertarif eines privatwirtschaftlichen Telefonunternehmens, nämlich der Deutschen Telekom. Diese Ermäßigung regelt sich nach den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Telekom. Die Geschäftsbedingungen können sich angesichts der Wettbewerbssituation auf dem Telekommunikationssektor rasch ändern, so dass an dieser Stelle nur auf die wesentlichen (derzeit gültigen) Bedingungen für eine Telefongebührenermäßigung hingewiesen werden soll.

Im Allgemeinen kann gesagt werden, dass alle Personen, die von der Rundfunkgebührenpflicht befreit werden können, auch einen Anspruch haben auf den so genannten ""Sozialtarif"" der Telekom. Darüber hinaus können weitere Personen die Ermäßigung erhalten, wenn sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen.

Bitte informieren Sie sich bei den Niederlassungen der Deutschen Telekom (z. B. in den T-Punkt-Geschäften) oder bei Ihrem Sozialzentrum, wo man Ihnen gerne weiterhilft. Anträge auf Telefongebührenermäßigung erhalten Sie ebenfalls bei Ihrem Sozialzentrum sowie bei der Telekom. Dort wird man Sie auch informieren, welche Unterlagen im Einzelfall dem Antrag beizufügen sind.

Rechtliche Grundlagen:
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Telekom

Ansprechpartner Bürgerbüro
Sylvia Heuchert
Schinderdam 5  24960 Glücksburg
Telefon: 0 46 31 - 45-1315
Telefax: 0 46 31 - 45-1377
E-Mail: sylvia.heuchert@gluecksburg.de