Straßenunterhaltung

Was Sie wissen sollten
Festgestellte Schäden an Straßen, Beleuchtungsanlagen oder Verkehrsschildern sind hier anzuzeigen. Sofern Straßen über den Gemeingebrauch hinaus verunreinigt werden, sind diese vom Verursacher zu reinigen. Die allgemeine Straßenreinigungspflicht innerorts ist in der Regel den anliegenden Grundstückseigentümern mittels Satzung übertragen worden. Über das Ausmaß dieser Pflicht wird telefonisch Auskunft erteilt.

Ansprechpartner
Egon Perschk
Bauverwaltung
Schinderdam 5, 24960 Glücksburg
Telefon: 0 46 31 - 45-1318
Telefax: 0 46 31 - 45-1377
E-Mail: egon.perschk@gluecksburg.de