Spendenbescheinigungen

Spendenbescheigung
Zuwendungen für mildtätige, kirchliche, religiöse, wissenschaftliche und der als besonders förderungswürdig anerkannte gemeinnützigen Zwecke sind unter bestimmten Bedingungen steuerlich abzugsfähig.

Über die Zuwendung ist dem Finanzamt gegenüber ein Nachweis zu erbringen. Bei Spenden bis 100 EUR reicht der Einzahlungsbeleg, bei Spenden, die diesen Betrag übersteigen, ist eine Spendenbescheinigung durch den Spendenempfänger auszustellen.

Ansprechpartner
Stadt Flensburg
Telefon: 0 461 - 85-0
www.flensburg.de/stadtverwaltung