Schiedsangelegenheiten

Grundsatz
Die Schiedspersonen in Schleswig-Holstein sind gewählte, ehrenamtlich tätige und geschulte Bürgerinnen und Bürger aus Ihrer Gemeinde. Die Bestellung erfolgt nach der Wahl durch das Gericht.
In Schleswig-Holstein sind über 300 Schiedsfrauen und Schiedsmänner in den Schiedsämtern für Sie tätig.

Die Schiedspersonen sind als vorgerichtliche Schlichtungsorganisationen fern jeder Interessen tätig und arbeiten damit für die Parteien völlig neutral. Aufgabe der Schiedspersonen ist nicht das Richten, sondern eine Schlichtung eines Streits herbeizuführen. Daraus wird deutlich, dass sie auch keine Rechtsberatung wahrnehmen. Die Schiedsleute schlichten in strafrechtlichen Delikten und zivilrechtlichen Streitigkeiten. Durch das Landesschlichtungsgesetz vom 11.12.2001 sind die Schiedspersonen auch Gütestelle, die aufzusuchen ist, bevor Klage erhoben wird.

Näheres erfahren Sie bei der für Ihre Gemeinde zuständigen Schiedsperson.

Kosten
Die Schiedsfrauen und Schiedsmänner arbeiten sehr kostengünstig und unterliegen zudem einer ständigen Aufsicht und Qualitätskontrolle durch die Direktoren/Direktorinnen der zuständigen Amtsgerichte.
Die genauen Kosten erfragen Sie bitte bei der für Ihre Gemeinde zuständigen Schiedsperson.

Ansprechpartnerin
Daniela Kapp
Kulturverwaltung
Schinderdam 5, 24960 Glücksburg
Telefon: 0 46 31 - 45-1319
Telefax: 0 46 31 - 45-1377
E-Mail: daniela.kapp@gluecksburg.de