Rundfunk- und Fernsehgebührenbefreiung
Rundfunk- und Fernsehgebührenbefreiung
Aus sozialen Gründen kann auf einen Antrag hin Rundfunkgebührenbefreiung von der GEZ gewährt werden.
Weitere Informationen zum Personenkreis, der dies Befreiung beanspruchen kann finden Sie unter: www.rundfunkbeitrag.de
Eine Befreiung aufgrund niedrigen Einkommens ist seit dem 01.04.05 nicht mehr möglich!
Erforderliche Unterlagen:
- ausgefülltes Antragsformular (im Rathaus erhältlich) oder unter www.rundfunkbeitrag.de
- Antragsformular (Online)
- Bewilligungsbescheid/Schwerbehindertenausweis in beglaubigter Kopie.
Den ausgefüllten und eigenhändig unterschriebenen Antrag mit der erforderlichen Unterlage lassen Sie bitte vom Bürgerbüro bestätigen und senden diesen eigenständig ab an die GEZ - 50656 Köln.
Eine Antragstellung per Fax oder E-Mail ist wegen der eigenhändigen Unterschrift und dem beizufügenden Nachweis nicht möglich.
Hinweis:
In den Fällen einer Rundfunkgebührenbefreiung gewährt die Deutsche Telekom eine Telefongebührenermäßigung.
Ansprechpartner Bürgerbüro
Vorübergehend nicht besetzt
Schinderdam 5
24960 Glücksburg
Telefon: 04631 45-1315
Telefax: 04631 45-1377
E-Mail: buergerbuero@gluecksburg.de