Personalausweis beantragen

Gültigkeit

  • 10 Jahre ab Vollendung des 24. Lebensjahres 
  • 6 Jahre vor Vollendung des 24. Lebensjahres

Verfahren

  • Der/die Beantragende hat persönlich zu erscheinen. Die Fertigstellung beträgt - zurzeit etwa 4 Wochen.

Was ist mitzubringen?

  • (alter) Personalausweis oder Reisepass
  • Geburts- oder Heiratsurkunde
  • biometrisches digitales Passfoto: angefertigt vor Ort in der Behörde oder von einem registrierten inländischen Fotodienstleister (Fotografin oder Fotograf).

     

  • Vor Vollendung des 16. Lebensjahres ist eine Einverständniserklärung der Eltern erforderlich.
  • bei nur einer erziehungsberechtigten Person zusätzlich der Sorgerechtsnachweis
  • Original oder Kopie des Identitätsnachweises der erziehungsberechtigten Personen, die nicht anwesend ist

Kosten

  • Personalausweis unter 24 Jahren 22,80 €
  • Personalausweis über 24 Jahren 37,00 €
  • nachträgliches Einschalten des elD-Nachweises incl. Neusetzen der Geheimnummer 6,00 €
  • Neusetzung der Geheimnummer (PIN) 6,00 €
  • Entsperrung im Sperrregister 6,00 €
  • Zuschlag für die Beantragung eines Personalausweises außerhalb der behördlichen Dienstzeit 13,00 €
  • Zuschlag für die Beantragung eines Personalausweises bei einer nicht zuständigen Behörde 13,00 €

 

Vorläufiger Personalausweis

Sollte eine sofortige Ausstellung eines Ausweispapieres notwendig sein, kann ein vorläufiger Personalausweis für 10,00 € mit einer Gültigkeit von 3 Monaten beantragt werden.

Gültigkeit

  • 3 Monate

Was ist mitzubringen?

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Geburts- oder Heiratsurkunde
  • 1 geeignetes Passfoto (nicht älter als 1/2 Jahr)

Kosten
10,00 €

Kosten
10,00 € bei Verlust oder Ausstellung vor Ablauf der Gültigkeitsdauer des bisherigen Personalausweises.

Ansprechpartnerin Bürgerbüro
Schinderdam 5
24960 Glücksburg
Telefon: 04631 45-1315
Telefax: 04631 45-1377
E-Mail: buergerbuero@gluecksburg.de