Personalausweis beantragen
Gültigkeit
- 10 Jahre ab Vollendung des 24. Lebensjahres
- 6 Jahre vor Vollendung des 24. Lebensjahres
Verfahren
- Der/die Beantragende hat persönlich zu erscheinen. Die Fertigstellung beträgt - zurzeit etwa 4 Wochen.
Was ist mitzubringen?
- (alter) Personalausweis oder Reisepass
- Geburts- oder Heiratsurkunde
biometrisches digitales Passfoto: angefertigt vor Ort in der Behörde oder von einem registrierten inländischen Fotodienstleister (Fotografin oder Fotograf).
- Vor Vollendung des 16. Lebensjahres ist eine Einverständniserklärung der Eltern erforderlich.
- bei nur einer erziehungsberechtigten Person zusätzlich der Sorgerechtsnachweis
- Original oder Kopie des Identitätsnachweises der erziehungsberechtigten Personen, die nicht anwesend ist
Kosten
- Personalausweis unter 24 Jahren 22,80 €
- Personalausweis über 24 Jahren 37,00 €
- nachträgliches Einschalten des elD-Nachweises incl. Neusetzen der Geheimnummer 6,00 €
- Neusetzung der Geheimnummer (PIN) 6,00 €
- Entsperrung im Sperrregister 6,00 €
- Zuschlag für die Beantragung eines Personalausweises außerhalb der behördlichen Dienstzeit 13,00 €
- Zuschlag für die Beantragung eines Personalausweises bei einer nicht zuständigen Behörde 13,00 €
Vorläufiger Personalausweis
Sollte eine sofortige Ausstellung eines Ausweispapieres notwendig sein, kann ein vorläufiger Personalausweis für 10,00 € mit einer Gültigkeit von 3 Monaten beantragt werden.
Gültigkeit
- 3 Monate
Was ist mitzubringen?
- Personalausweis oder Reisepass
- Geburts- oder Heiratsurkunde
- 1 geeignetes Passfoto (nicht älter als 1/2 Jahr)
Kosten
10,00 €
Kosten
10,00 € bei Verlust oder Ausstellung vor Ablauf der Gültigkeitsdauer des bisherigen Personalausweises.
Ansprechpartnerin Bürgerbüro
Schinderdam 5
24960 Glücksburg
Telefon: 04631 45-1315
Telefax: 04631 45-1377
E-Mail: buergerbuero@gluecksburg.de