Obdachlosigkeit

Obdachlosigkeit
Wenn jemand ohne festen Wohnsitz ist und auch in keiner Wohnung unter kommen kann, so kann man diese Person wohl als obdachlos bezeichnen. Dies ist natürlich zu vermeiden, denn jeder sollte die Möglichkeit einer geordneten Lebensführung haben und zum Schutz seines eigenen Lebens und seiner Gesundheit einen Wohnraum besitzen.
Nachrangig wird dabei die örtliche Ordnungsbehörde im Rahmen der Gefahrenabwehr tätig. D. h., jeder muss sich zunächst selbst helfen und versuchen einen freien Wohnraum, den es am Markt gibt, zu erhalten, bzw. bei Freunden oder bei Verwandten versuchen unter zu kommen. Erst wenn dies nachweislich nicht möglich war, wird die örtliche Ordnungsbehörde tätig und wird dann gegebenenfalls sogar zwangsweise Personen einen Wohnraum zuweisen.

Ansprechpartner
Daniela Kapp
Ordnungsverwaltung
Schinderdam 5, 24960 Glücksburg
Telefon: 0 46 31 - 45 1319
Telefax: 0 46 31 - 45 1377
E-Mail: daniela.kapp@gluecksburg.de