Lohnsteuerkarte (elektronisch)

Was ist eine elektronische Steuerkarte?
Mit derelektronischen Steuerkarte wird die bisherige Lohnsteuerkarte durch ein elektronisches Verfahren ersetzt.
Ihr Arbeitgeber benötigt von Ihnen bestimmte Informationen (Steuerklasse, Kinder, Freibeträge und Religionszugehörigkeit), um Ihre Lohnsteuer zu berechnen und an das Finanzamt abführen zu können.
Bisher diente die Lohnsteuerkarte dabei als Träger dieser Ínformationen. Ab dem Jahr 2012 sollen diese Informationen (ElektronischenLohnSteuerAbzugsMerkmale -ElStAM) in einer Datenbank der Finanzverwaltung hinterlegt und Ihren Arbeitgebern elektronisch bereitgestellt werden. Aufgrund dieses neuen elektronischen Verfahrens ist eine Lohnsteuerkarte aus Papier nicht mehr notwendig.

Die Lohnsteuerkarte 2010 behält bis zur Anwendung des elektronischen Verfahrens ihre Gültigkeit. Die darauf enthaltenen Eintragungen (z.B. Freibeträge) werden auch für den Lohnsteuerabzug in 2011 zugrunde gelegt. Sollten sich zu Beginn des Jahres 2011 Abweichungen bei Steuerklasse oder Zahl der zu berücksichtigenden Kinder zu Ihren Gunsten ergeben, sind Sie verpflichtet, die Eintragungen anpassen zu lassen. Diese Verpflichtung gilt auch, wenn die Steuerklasse IV bescheinigt ist, die Voraussetzung für die Berücksichtigung des Entlastungsbetrags für Alleinerziehende im Laufe des Kalenderjahres jedoch entfällt.

Wird für das Jahr 2011 erstmalig eine Lohnsteuerkarte benötigt, stellt das zuständige Finanzamt stattdessen eine Ersatzbescheinigung aus. Ausgenommen hiervon sind ledige Arbeitnehmer, die im Jahr 2011 erstmalig eine Ausbildung beginnnen. Hier kann der Arbeitgeber die Steuerklasse I unterstellen, wenn der Arbeitnehmer seine steuerliche Identifikationsnummer (IdNr.), sein Geburtsdatum sowie die Religionszugehörigkeit mitteilt und gleichzeitig schriftlich bestätigt, dass es sich um erste Dienstverhältnis handelt.

Bei Beginn einer neuen Beschäftigung müssen Sie ab dem Jahr 2012 Ihren Arbeitgeber einmalig ihr Geburtsdatum und Ihre IdNr. mitteilen sowie die Auskunft geben, ob es sich um das Haupt- oder um ein Nebenarbeitsverhältnis handelt.

Hat Ihr Arbeitverhältnsi auch schon im Jahr 2010 oder 2011 bestanden 2011 bestanden, liegen Ihrem Arbeitgeber diese Informationen bereits vor. Damit werden dem Arbeitsgeber die notwendigen Informationen (SlStAM) für den Lohnsteuerabzug elektronisch zur Verfügung gestellt.

Wie funktioniert das neue Verfahren?
Die Zuständigkeit für die Pflege der Lohnsteuerabzugsmerkmale, die bisher auf der Vorderseite der Lohnsteuerkarte eingetragen waren (z.B. Eintragung von Kindern, Steuerklassenwechsel und andere Freibeträge), wechselt von den Meldebehörden auf die Finanzämter.

Für melderechtliche Änderungen wie z.B.

  • Heirat
  • Geburt eines Kindes
  • Kirchenein- oder Kirchenaustritt

ist weiterhin die Stadt- oder Gemeindeverwaltung zuständig.

Kontakt
Sylvia Heuchert
Schinderdam 5 . 24960 Glücksburg
Telefon: 0 46 31 - 45-1315
Telefax: 0 46 31 - 45-1377
E-Mail: sylvia.heuchert@gluecksburg.de ›› nach oben