Klärschlammabfuhr
Klärschlammabfuhr
Eine besondere Art der Abwasserbeseitigung umfasst das Einsammeln und Abfahren des in Hauskläranlagen vorhandenen Schlamms (Klärschlammabfuhr). Dieser Schlamm bzw. auch die in abflusslosen Sammelgruben enthaltenen Abwässer werden gesondert behandelt. In der Regel sind solche Abwasseranlagen nur in Bereichen der Gemeinde vorhanden, in denen keine zentrales Abwasserentsorgungssystem besteht.
Die Einsammlung und Abfuhr ist Aufgabe der Gemeinde und die Entsorgung erfolgt außerhalb des entwässernden Grundstückes. Zu diesem Zweck sind einmal jährlich die Hauskläranlagen und abflusslosen Sammelgruben von der Gemeinde zu leeren. Auch sog. Sonderabfuhren der abflusslosen Sammelgruben führt die Gemeinde durch.
Dafür erhebt die Gemeinde eine Benutzungsgebühr. Gebührenpflichtig ist grundsätzlich, wer Grundstückseigentümer, Wohnungs- oder Teileigentümer ist.
Ansprechpartner Gebührenfestsetzung
Frau Jahn
Steuerabteilung
Rathaus Flensburg
Telefon: 0461 85-1328
Telefax: 0461 85-1788
E-Mail: steuerverwaltung@flensburg.de
Ansprechpartner Klärschlammabfuhr
Egon Perschk
Bauverwaltung
Rathaus Glücksburg
Telefon: 04631 45-1318
Telefax: 04631 45 1377
E-Mail: egon.perschk@gluecksburg.de