Kirchenaustritt
Kirchenaustritt
Der Kirchenaustritt ist dem Standesbeamten gegenüber persönlich zu erklären, in dessen Bezirk der Erklärende seinen Wohnsitz hat. Diese muss öffentlich beglaubigt sein.
Bitte beachten Sie:
Zur Zeit können per e-Mail noch keine rechtswirksamen Erklärungen abgegeben werden.
Austrittserklärungen werden mit Ablauf des Tages wirksam, an dem die Niederschrift unterzeichnet wurde oder diese eingegangen ist. Mit diesem Zeitpunkt entfallen für den Bereich des staatlichen Rechts sämtliche Rechte und Pflichten, die auf der persönlichen Zugehörigkeit zu der Religionsgemeinschaft beruhen.
Das Ende der Kirchensteuerpflicht regeln die Kirchen in eigener Zuständigkeit.
Welche Unterlagen benötigen Sie?
- Personalausweis oder Reisepass
- Geburtsurkunde/Heiratsurkunde/Abschrift aus dem Familienbuch
Was kostet der Kirchenaustritt?
20,00 € Gebühren
Ansprechpartner
Standesamt Flensburg
Friesische Str. 25
24937 Flensburg
Telefon: 0461 85-0
E-Mail: standesamt@flensburg.de
