Kindertagesstätten
Was Sie wissen sollten
- Aufsicht
Der Fachdienst Jugend und Familie übt die Fachaufsicht über Kindertageseinrichtungen aus. - Rechtsanspruch
Jedes Kind vom vollendeten ersten Lebensjahr bis zum Schuleintritt hat einen Rechtsanspruch auf frühkindliche Förderung in einer Kindertageseinrichtung. - Sozialstaffel
Familien mit geringerem Einkommen und Familien mit mehreren Kindern in einer Kindertageseinrichtung erhalten auf Antrag eine Ermäßigung des Elternbeitrages. Antragformulare sind im Kindergarten, beim Sozialzentrum Flensburg oder auf der Internetseite des Kreises Schleswig-Flensburg erhältlich. - Kindertagesstättenförderung
Anteilige Finanzierung der Kindertagesstätten im Kreisgebiet durch Landes- und Kreismittel.
Ansprechpartner
Annika Hansen
Kulturverwaltung
Schinderdam 5, 24960 Glücksburg
Telefon: 0 46 31 - 45-1317
Telefax: 0 46 31 - 45-1377
E-Mail: annika.hansen@gluecksburg.de
