Kindergartenermäßigung / Sozialstaffel

Kindergartenermäßigung / Sozialstaffel
Eltern haben für einen Platz in einer Kindertageseinrichtung einen angemessenen Beitrag an den Träger zu entrichten. Die Höhe des Beitrages wird von dem Träger der Kindertageseinrichtung festgelegt. Dazu gibt es eine Sozialstaffel, die in der Satzung des Kreises Schleswig-Flensburg zur Förderung von Kindertagestätten enhalten ist.
Dannach werden Elternbeiträge ganz oder teilweise vom Kreis Schleswig-Flensburg übernommen, wenn die Belastung für die Eltern unzumutbar ist. Hierfür ist ein schriflticher Antrag zu stellen.


Es gibt zwei Möglichkeiten der Ermäßigung:
Familien mit geringerem Einkommen und Familien mit mehreren Kindern, deren Kind/Kinder eine Kindertagesstätte (mind. 12 Std./Woche)  haben die Möglichkeiten einen Ermäßigungsantrag beim nachfolgenden Sozialzentrum zu stellen. Die Ermäßigung erfolgt entsprechend des Bedarfes und des Einkommens und kann zwischen 10 und 100 % entsprechend der Förderrichtlinie des Kreises Schleswig-Flensburg liegen.


Antragsunterlagen:
Den Antrag erhalten Sie beim Sozialzentrum oder über die Internetseite des Kreises Schleswig-Flensburg. Die dem Antrag beizufügenden Unterlagen entnehmen Sie bitte dem Formular.

Kontakt
Kreis Schleswig-Flensburg
Sozialzentrum/Jobcenter Flensburg-Umland
Eckernförder Landstraße 65 6. OG.
24941 Flensburg
Telefon: 04 61 - 1 68 44-0
Telefax: 04 61 - 1 68 44-80
E-Mail: sozialzentrum.flensburg@schleswig-flensburg.de