Jagdschein

Was Sie wissen sollten
Wenn Sie die Prüfung zur Erlangung des ersten Jagdscheines im Kreisgebiet abgelegt haben, kann Ihnen auf Antrag ein Jagdschein erteilt werden. In dem Antrag ist anzugeben, ob Sie

  • als Eigentümer oder als Nutznießer eines Eigenjagdbezirks,
  • als Jagdpächter oder als Unterpächter,
  • als Mitpächter oder
  • als Inhaber einer anzeigepflichtigen Jagderlaubnis

in einem Jagdbezirk zur Jagdausübung befugt sind und für welche (anteiligen) Flächen.

Hinweis
Ein Lichtbild jüngeren Datums und ein Nachweis über den Abschluss der erforderlichen Jagdhaftpflichtversicherung sind beizufügen bzw. vorzulegen. Wenn Sie die Prüfung außerhalb des Kreises abgelegt haben, fügen Sie bitte auch Ihr Prüfungszeugnis bei oder bringen es mit.

Der Jagdschein wird für höchstens 3 Jahre erteilt.

Um das Verfahren praktisch zu gestalten, ist es üblich, den Antrag nebst Unterlagen, bei Verlängerungen mit Jagdschein und einem Versicherungsnachweis zuzusenden oder über die örtliche Amts- oder Gemeindeverwaltung an den Landrat schicken zu lassen. Ferner sollte die Jagdscheingebühr und die Jagdabgabe an den Kreis Schleswig-Flensburg, Nord-Ostsee-Sparkasse, BLZ 217 500 00, Konto-Nr. 1880, überwiesen werden.

Verwaltungsgebühren
Für die Erteilung oder Verlängerung des Jagdscheins entstehen Ihnen Kosten in Höhe von 65,00 € (1 Jahr), 105,00 € (2 Jahre) bzw. 145,00 € (3 Jahre).

In den vorgenannten Beträgen ist eine jährliche Jagdabgabe in Höhe von 30,00 € enthalten.

Die Gebühr kann auch mittels einer EC-Karte entrichtet werden. Dafür benötigen Sie Ihre Geheimnummer.

Kontakt
Kreis Schleswig-Flensburg
Flensburger Str. 7, 24837 Schleswig
Telefon: 0 46 21 - 87-0
E-Mail: info@schleswig-flensburg.de
Web: www.schleswig-flensburg.de