Hausnummernvergabe

Vergabe von Hausnummern
Der/die Eigentümer haben nach dem Baugesetzbuch (§ 126 Abs. 3 BBauG) ihr Grundstück mit Hausnummern zu versehen. Diese werden von den Gemeinden festgesetzt. Ggf. besteht eine entsprechende Satzung.
Die Hausnummer wird in der Regel bei Neubauten mit dem Bauantragsverfahren festgelegt ansonsten nach Bedarf.

Ansprechpartner
Sara Behnke
Liegenschaftsverwaltung
Schinderdam 5, 24960 Glücksburg
Telefon: 0 46 31 - 45-1316
Telefax: 0 46 31 - 45-1377
E-Mail: sara.behnke@gluecksburg.de