Gewerbean-,-ab- und -ummeldungen

Grundsatz
Der selbständige Betrieb eines Gewerbes muss bei Beginn dem Gewerbeamt angezeigt werden. Das Gleiche gilt für die Verlegung oder Aufgabe des Betriebes sowie die Änderung und Erweiterung der Betriebstätigkeit oder des Betriebsnamens (§ 14 GewO).

Verfahren
Die An-, Um- oder Abmeldung kann durch den selbständig Gewerbetreibenden oder den Geschäftsführer vorgenommen werden. Bei Gesellschaften des bürgerlichen Rechts (GbR) muss die Anzeige von jedem Gesellschafter vorgenommen werden.

Was ist mitzubringen?
Personalausweis oder Reisepass

Kosten
Für die Anmeldung 25,00 €; Ummeldung 25,00 €; Abmeldung ist kostenfrei

Zu beachten
Sofern eine besondere gewerbliche Genehmigungspflicht besteht, wird der Antrag bzw. die Erlaubnis hierzu nicht durch die Gewerbeanzeige ersetzt.

Gewerbean-, um- und -abmeldungen können auch im Internet unter www.ea-sh.de jederzeit vorgenommen werden.

Ansprechpartner
Daniela Kapp
Ordnungsverwaltung
Schinderdam 5, 24960 Glücksburg
Telefon: 0 46 31 - 45-1319
Telefax: 0 46 31 - 45 -1377
E-Mail: daniela.kapp@gluecksburg.de