Fleischhygiene

Was Sie wissen sollten
Die Veterinärverwaltung überwacht im Rahmen ihrer fleischhygienerechtlichen Aufgaben die Fleischgewinnung vom Schlachttier bis zum Fleischerzeugnis. Die Aufgabe umfasst sowohl die Hausschlachtung als auch die überregional bedeutsamen Fleischwarenhersteller.
Die Schlachttier- und Fleischuntersuchung wird durch die Veterinärverwaltung organisiert und überwacht. Amtliche Tierärzte und Fleischkontrolleure, die der Kreis Schleswig-Flensburg für die Wahrnehmung dieser Aufgabe beschäftigt, führen die vorgeschriebenen Untersuchungen durch und entnehmen Proben für den BSE-Test und die Rückstandsuntersuchungen. Geschlachtete Schweine, Wildschweine und Pferde werden auf Trichinen untersucht. Die Tierkörper und Nebenprodukte werden beurteilt und entsprechend gekennzeichnet. Im Falle positiver Rückstandsbefunde werden Ermittlungen und notwendig werdende ordnungsbehördliche Maßnahmen durch die Amtstierärzte durchgeführt.
Darüber hinaus gehende ordnungsbehördliche Maßnahmen sowie die Gebührenberechnung und Erhebung werden unmittelbar durch die Mitarbeiter des Veterinäramtes durchgeführt.
Die Amtstierärzte überwachen das Schlachten, die Schlachttier- und Fleischuntersuchung sowie die weitere Be- und Verarbeitung des Fleisches zu Fleischerzeugnissen in den Betriebe hinsichtlich der Einhaltung der geltenden Vorschriften insbesondere unter hygienischen Gesichtspunkten. Sie wirken in allen Bereichen beratend und unterstützend im Sinne von Verbraucherschutz, Tierschutz, Tierseuchenbekämpfung, Tierkörperbeseitigung und Erhaltung wettbewerbsfähiger Betriebe.

Hinweis
Weitere Informationen erhalten Sie bei:

  • Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume
  • Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft (BMVEL)

Kontakt
Kreis Schleswig-Flensburg
Flensburger Str. 7, 24837 Schleswig
Telefon: 0 46 21 - 87-0
E-Mail: info@schleswig-flensburg.de
Web: www.schleswig-flensburg.de