Erlaubnispflichtiges Gewerbe

Was Sie wissen sollten
Erlaubnispflichtiges Gewerbe: Jede auf Gewinnerzielung gerichtete Tätigkeit ist eine Tätigkeit im Sinne des § 1 Gewerbeordnung. Diese Tätigkeit ist grundsätzlich anzeigepflichtig. Die Anzeige ist zu richten an das zuständige Ordnungs- bzw. Gewerbeamt.

Gewerbean-, um- und -abmeldungen können auch im Internet unter www.ea-sh.de jederzeit vorgenommen werden.

Ansprechpartner
Daniela Kapp
Ordnungsverwaltung
Schinderdam 5, 24960 Glücksburg
Telefon: 0 46 31 - 45-1319
Telefax: 0 46 31 - 45-1377
E-Mail:daniela.kapp@gluecksburg.de