Einbürgerung

Was Sie wissen sollten
Wenn Sie schon lange – in der Regel mindestens 8 Jahre – in Deutschland leben, haben Sie die Möglichkeit, die deutsche Staatsangehörigkeit zu erwerben.

Durch die Einbürgerung in Deutschland erwerben Sie die gleichen Rechte und natürlich auch Pflichten, die gebürtigen Deutschen automatisch zukommen.

Sie können hier wählen und auch selbst gewählt werden. Durch die deutsche Staatsangehörigkeit wird Ihnen Freizügigkeit innerhalb der Europäischen Union gewährt. Sie haben ein uneingeschränktes Aufenthaltsrecht in Deutschland, genießen im Ausland konsularischen Schutz durch die deutschen Auslandsvertretungen und können in viele Länder visafrei reisen. Im Berufs- und Erwerbsleben haben Sie die gleichen Möglichkeiten, die gebürtigen Deutschen offenstehen.

Die Einbürgerung wird nur auf Antrag gewährt. Es sind eine Vielzahl von Unterlagen vorzulegen und Fragen zu klären. Deshalb soll der Einbürgerungsantrag persönlich in der Einbürgerungsbehörde gestellt werden. So kann die zuständige Sachbearbeiterin Sie von Anfang an beraten und Ihnen bei der Antragstellung behilflich sein.

Folgende Formulare stehen Ihnen zum Download zur Verfügung:

Kontakt
Kreis Schleswig-Flensburg
Flensburger Str. 7, 24837 Schleswig
Telefon: 0 46 21 - 87-0
E-Mail: info@schleswig-flensburg.de
Web: www.schleswig-flensburg.de