Brandschutz

Vorbeugender Brandschutz
Planen Sie einen Neubau oder bauliche Veränderungen an Ihrem Haus die Eröffnung/Übernahme einer Gaststätte/Kiosk oder eines Heimes/einer Pflegeeinrichtung? Lassen Sie sich bereits vor der Umsetzung durch unser Fachpersonal kompetent beraten. Vereinbaren Sie vor Ihrem Besuch am besten einen Termin unter Telefon: 04621 87-585 oder 382, Mobil 0171 6985157 oder 6464679, Fax 04621 87-569. 

Hier finden Sie Ansprechpartner für

  • Brandverhütungsschauen nach § 23 BrSchG
  • die Abstimmung von Planungsaufträgen für sicherheitstechnische Anlagen
  • brandschutztechnische Stellungnahmen
  • bei Sonderbauten nach § 58 LBO S-H
  • vor Gewährung von Ausnahmen und Befreiungen nach § 76 LBO S-H
  • die Mitwirkung bei Bauzustandsbesichtigungen durch Genehmigungsbehörden
  • die Beratung von Bauherren, Entwurfsverfassern und Fachplaner in brandschutztechnischen Belangen

Abwehrender Brandschutz

  • Unterstützung/Beratung aller Feuerwehren im Kreisgebiet bei der
    Finanzierung und Beschaffung von Fahrzeugen, Gerät, Material und Kleidung
  • Durchführung von Baumaßnahmen (Neu-, Um-, Anbau) an Gerätehäuser hinsichtlich der Finanzierung

Telefon-Nr. 04621 87-238

Rechtsvorschriften
Gesetz über den Brandschutz und die Hilfeleistungen der Feuerwehren (Brandschutzgesetz - BrSchG): 
http://www.landesregierung-sh.de/landesrecht/2131-2.htm

Landesbauordnung für das Land Schleswig-Holstein - LBO: http://www.landesregierung-sh.de/landesrecht/2130-9.htm

Kontakt
Kreis Schleswig-Flensburg 
Flensburger Str. 7, 24837 Schleswig 
Telefon: 04621 87-0 
E-Mail: info@schleswig-flensburg.de
Web: www.schleswig-flensburg.de