Brandschutz
Vorbeugender Brandschutz
Planen Sie einen Neubau oder bauliche Veränderungen an Ihrem Haus die Eröffnung/Übernahme einer Gaststätte/Kiosk oder eines Heimes/einer Pflegeeinrichtung? Lassen Sie sich bereits vor der Umsetzung durch unser Fachpersonal kompetent beraten. Vereinbaren Sie vor Ihrem Besuch am besten einen Termin unter Telefon: 04621 87-585 oder 382, Mobil 0171 6985157 oder 6464679, Fax 04621 87-569.
Hier finden Sie Ansprechpartner für
- Brandverhütungsschauen nach § 23 BrSchG
- die Abstimmung von Planungsaufträgen für sicherheitstechnische Anlagen
- brandschutztechnische Stellungnahmen
- bei Sonderbauten nach § 58 LBO S-H
- vor Gewährung von Ausnahmen und Befreiungen nach § 76 LBO S-H
- die Mitwirkung bei Bauzustandsbesichtigungen durch Genehmigungsbehörden
- die Beratung von Bauherren, Entwurfsverfassern und Fachplaner in brandschutztechnischen Belangen
Abwehrender Brandschutz
- Unterstützung/Beratung aller Feuerwehren im Kreisgebiet bei der
Finanzierung und Beschaffung von Fahrzeugen, Gerät, Material und Kleidung - Durchführung von Baumaßnahmen (Neu-, Um-, Anbau) an Gerätehäuser hinsichtlich der Finanzierung
Telefon-Nr. 04621 87-238
Rechtsvorschriften
Gesetz über den Brandschutz und die Hilfeleistungen der Feuerwehren (Brandschutzgesetz - BrSchG):
http://www.landesregierung-sh.de/landesrecht/2131-2.htm
Landesbauordnung für das Land Schleswig-Holstein - LBO: http://www.landesregierung-sh.de/landesrecht/2130-9.htm
Kontakt
Kreis Schleswig-Flensburg
Flensburger Str. 7, 24837 Schleswig
Telefon: 04621 87-0
E-Mail: info@schleswig-flensburg.de
Web: www.schleswig-flensburg.de
