Auskunft aus dem Gewerbezentralregister

Verfahren
Das Gewerbezentralregister wird gem. § 149 Gewerbeordnung eingerichtet. Dort werden durch den Generalbundesanwalt alle Bußgeldentscheidungen, versagte Erlaubnisse oder Gewerbeuntersagungen usw. eingetragen.
Auskunftsanträge können nur von Behörden gestellt werden. Sofern Sie eine solche Auskunft benötigen, wenden Sie sich bitte an die genannte zuständige Behörde. Die Auskunft kann direkt an Sie oder an eine andere Stelle gesandt werden.

Was ist mitzubringen?
Personalausweis oder Reisepass, ggf. Handelsregisterauszug (bei juristischen Personen), Nachweis der Vertretung

Kosten
13,00 €

Ansprechpartner Gewerbe
Daniela Kapp
Ordnungsverwaltung
Schinderdam 5 
24960 Glücksburg
Telefon: 0 46 31 - 45-1319
Telefax: 0 46 31 - 45-1377
E-Mail: daniela.kapp@gluecksburg.de