Auskunft aus dem Gewerbezentralregister

Verfahren
Das Gewerbezentralregister wird gem. § 149 Gewerbeordnung eingerichtet. Dort werden durch den Generalbundesanwalt alle Bußgeldentscheidungen, versagte Erlaubnisse oder Gewerbeuntersagungen usw. eingetragen.
Auskunftsanträge können nur von Behörden gestellt werden. Sofern Sie eine solche Auskunft benötigen, wenden Sie sich bitte an die genannte zuständige Behörde. Die Auskunft kann direkt an Sie oder an eine andere Stelle gesandt werden. 

Was ist mitzubringen?
Personalausweis oder Reisepass, ggf. Handelsregisterauszug (bei juristischen Personen), Nachweis der Vertretung 

Kosten
13,00 €

Ansprechpartner Bürgerbüro Glücksburg
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Telefon: 04631 45-1315
Telefax: 04631 45-1377
E-Mail: buergerbuero@gluecksburg.de