Asylbewerberleistungsgesetz

Was Sie wissen sollten
Asylsuchende haben Anspruch auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Insoweit werden Hilfen zur Deckung des notwendigen Bedarfs an Ernährung, Unterkunft, Bekleidung etc. gewährt. Daneben können die notwendigen Kosten der Krankenhilfe übernommen werden. Der Fachdienst Fachaufsicht, Haushalt und Unterstützung führt ebenfalls die Widerspruchsverfahren im Rahmen des Asylbewerberleistungsgesetzes durch.

Was Sie beachten sollten
Bitte nehmen Sie alle den Sachverhalt betreffenden Unterlagen (z.B. Mietvertrag, Verdienstbescheinigungen etc.) mit
Sofern die Vertetung durch einen Dritten (z.B. Rechtsanwalt, Angehörige etc.) erfolgen soll, ist eine schriftliche Vollmacht vorzulegen

Rechtsvorschriften
Asylbewerberleistungsgesetz: http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/asylblg/inhalt.html

Kontakt
Kreis Schleswig-Flensburg
Sozialzentrum/Jobcenter Flensburg-Umland
Eckernförder Landstraße 65; 6. OG.
24941 Flensburg

Telefon: 04 61 - 1 68 44-0
Telefax: 04 61 - 1 68 44-80