Abwasserabrechnung

Grundsatz
Berechnungsgrundlage für die Vorauszahlungen der Kanalbenutzungsgebühren des Veranlagungsjahres ist der Frischwasserverbrauch des Vorjahres.
Absetzungen für Gartenwasser u. ä. sind durch geeignete Messvorrichtungen nachzuweisen und der Gemeinde mitzuteilen. In einigen Gemeinden wird jedoch nicht die volle nachgewiesene Menge berücksichtigt. Nähere Informationen bekommen Sie in Ihrer Verwaltung.
Einige Gemeinden erheben eine Gebühr für die Beseitigung des Oberflächenwassers. Diese Gebühr wird nach der überbauten und befestigten Grundstücksfläche, von der aus Niederschlagswasser in die Kanalisation eingeleitet wird, berechnet. Grundlage für die Festsetzung ist das Kommunalabgabengesetz des Landes Schleswig-Holstein sowie die jeweils geltende Abwasserabgabensatzung.

Kosten
Die Gebührensätze richten sich nach der jeweils geltenden Abwasserabgabensatzung

Ansprechpartner
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