3. Kinderpass
Wichtig!
Ab dem 01.07.2012 benötigen Kinder einen eigenen Kinderausweis oder einen Personalausweis. Die Eintragung des Kindes im Reisepass der Eltern ist ab dem Datum ungültig. Kinder benötigen ab Geburt ein eigenes Ausweispapier.
Gültigkeit
bis 6 Jahre nach Ausstellung, längstens jedoch bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres.
Verfahren
Der Kinderpass wird Ihnen grundsätzlich sofort nach Vorliegen aller Unterlagen ausgestellt.
Seit dem 01.11.2005 ist jeder Kinderpass unabhängig vom Alter des Kindes (auch für Säuglinge) mit einem biometrischen Passfoto auszustellen.
Ab dem 10. Lebensjahr wird zusätzlich die Unterschrift des Kindes in den Pass mit aufgenommen. Das Kind, für das der Kinderpass ausgestellt werden soll, muss bei der Antragstellung anwesend sein.
Was ist mitzubringen?
- Geburtsurkunde
- Zustimmungserklärung beider Sorgeberechtigten bzw. Sorgerechtsbeschluss, hierfür erhalten Sie ein Unterschriftenblatt vom Bürgerbüro
- 1 aktuelles geeignetes Passfoto (diese Foto muss biometrietauglich sein!)
Kosten
13,00 €
Verlängerung von Kinderpässen
Hinweis: Die bisherigen Kinderausweise (grüne Faltpässe) können nicht mehr verlängert werden. Es ist ein neuer Kinderreisepass auszustellen (siehe oben).
Ansprechpartner Bürgerbüro
Sylvia Heuchert
Schinderdam 5, 24960 Glücksburg
Telefon: 0 46 31 - 45-1315
Telefax: 0 46 31 - 45-1377
E-Mail: sylvia.heuchert@gluecksburg.de
