03. März 26

Sozialpassausgabe von der Becqua

Anspruch auf den Sozialpass haben: 
Empfängerinnen von Arbeitslosengeld, Bürgergeld, Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz und Menschen mit geringem Einkommen (wenn die Einkommensgrenze nicht überschritten wird) sowie Familienangehörige des genannten Personenkreises ohne ausreichendes eigenes Einkommen (Kinder, Ehe- oder Lebenspartner) 

Bitte mitbringen: 
■ aktuellen Leistungsbescheid oder Einkommensnachweis
■ gültigen Personalausweis 

Zusätzlich an diesem Tag:
 Stromspar-Check    ■ Beratung zum Kulturschlüssel im Norden