03. März 26
Sozialpassausgabe von der Becqua
Anspruch auf den Sozialpass haben:
Empfängerinnen von Arbeitslosengeld, Bürgergeld, Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz und Menschen mit geringem Einkommen (wenn die Einkommensgrenze nicht überschritten wird) sowie Familienangehörige des genannten Personenkreises ohne ausreichendes eigenes Einkommen (Kinder, Ehe- oder Lebenspartner)
Bitte mitbringen:
■ aktuellen Leistungsbescheid oder Einkommensnachweis
■ gültigen Personalausweis
Zusätzlich an diesem Tag:
■ Stromspar-Check ■ Beratung zum Kulturschlüssel im Norden